Brandschutz & Krisenvorsorge

Brandprävention,  Krisenvorsorge, Risiken erkennen und richtiges Verhalten im Brandfall.

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Rechtzeitig gewarnt - Rauchwarnmelder

Juni 2023, Dr.  Matthias Münch


Obwohl in allen Bundesländern in Deutschland die Landesbauordnungen mittlerweile eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern auch in Bestandsgebäuden vorsehen, finden sich immer noch Wohnungen und Einfamilienhäuser, in denen die Geräte nicht verbaut sind. 

Dabei sind viele der ursprünglichen Unwägbarkeiten längst geklärt worden. Die europäische Bauproduktnorm DIN EN 14604 zertifiziert die Geräte für die Verwendung in Wohnungen. Alle derartigen Geräte erfüllen damit die technischen Mindestanforderungen. Zusätzlich kann man sich seit 2012 an dem freiwilligen Qualitätssiegel „Q“ orientieren. Hier werden ergänzende Anforderungen an die Langlebigkeit, die elektromagnetische Abschirmung, die Klimabeständigkeit usw. gestellt und auch abgeprüft. Die technischen Details sind in der vfdb-Richtlinie vfdb 14-01 beschrieben. 

Symbolbild CO-Wolke

Das Qualitätssiegel „Q“ ist eine eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V.


Somit ist die Geräteauswahl recht einfach geworden. Ergänzende Spezialausstattungen für hör- und/oder sehgeschädigte Menschen sind ebenfalls am Markt verfügbar.

Die Montage und Wartung der Geräte ist in den meisten Fällen ebenfalls sehr einfach. Es müssen nur einige Montageregeln der Gebrauchsanleitung beachtet werden. Wer sich das selbst nicht zutraut, kann sich an einen Dienstleister wenden. Einige Hersteller haben hieraus ein Geschäftsmodell gemacht und verlangen die Zertifizierung des Monteurs nach DIN 14676 in ihren Bedienungsanleitungen. Rechtsverbindlich ist das unserer Ansicht nach nicht. Daher empfehlen wir hier auch nur Modelle von Herstellern, die derartige Verknüpfungen nicht herstellen.

1. Worin besteht die Gefahr?

Brandrauch ist die häufigste Todesursache bei Bränden. Schon bei sehr kleinen Brandereignissen können schnell größere Mengen giftigen Brandrauchs entstehen. Dieser Brandrauch breitet sich dann schnell in der Wohnung aus. Rauchwarnmelder können rechtzeitig Alarm geben, um Bewohner vor dem gefährlichen Rauch zu warnen, selbst wenn sie schlafen oder sich in einem anderen Raum befinden.

Das Problem ist, dass wir im Schlaf unseren Geruchssinn quasi „ausschalten“.  Der Rauchwarnmelder detektiert die mit dem Brandrauch aufsteigenden feinsten Partikel in einer optischen Messkammer und gibt Alarm. Dies verschafft den Bewohnern mehr Zeit die Wohnung zu verlassen, bzw. sich in Sicherheit zu bringen. Der Rauchwarnmelder hat also zuallererst die Aufgabe uns im Schlaf vor einem Brand zu warnen. Das ist der Grund, weswegen die Geräte in alle Aufenthaltsräume gehören, in denen Menschen schlafen.

Entsteht der Brand nicht im eigenen Schlafraum, sondern in einem anderen Bereich der Wohnung, löst der Melder im Schlafzimmer aber erst aus, wenn der Rauch sich bis hierhin ausgebreitet hat. Die Warnung erfolgt somit möglicherweise zu spät. Ein verqualmter Flur oder Treppenraum stellt dann schnell ein unüberwindliches Hindernis dar. Aus diesem Grund sehen zahlreiche Landesbauordnungen auch die Montage von Rauchwarnmeldern in den Fluren vor. Wer beispielsweise im Obergeschoss schläft, sollte seinen Fluchtweg im Erdgeschoss überwachen, will er nicht von einem beginnenden Feuer im Erdgeschoss eingeschlossen werden. Auch die Überwachung von Kinderzimmern mit einem Rauchwarnmelder hat schon das eine oder andere Leben gerettet. Aber Obacht, gerade kleine Kinder können das für Erwachsene nervtötende Piepen im Schlaf gut ausblenden.

Verrauchter Fluchtweg im Erdgeschoss versperrt die Flucht aus den oberen Etagen.

Verrauchter Fluchtweg im Erdgeschoss

An dieser Stelle sei auch auf unseren Artikel „Brandrisiken in Privathaushalten“ hingewiesen, in dem die häufigsten Brandursachen in Wohnungen vorgestellt werden. So können diese Geräte auch helfen potentielle Brandrisiken wie Kühl- und Gefriergeräte oder Ladeorte von Handy, Tablett oder Notebook zu überwachen.
Ein Problem sind gegenwärtig noch die Küchen. Obwohl hier zahlreiche potentielle Brandverursacher stehen, lassen sich Küchen mit optischen Rauchwarnmeldern leider nicht richtig überwachen. Der hier produzierte Wasserdampf kann beim optischen Rauchwarnmelder einen Täuschungsalarm auslösen. Hier ist dann ggf. der Melder im Flur vor der Küche eine geeignete Möglichkeit.

2. Der Brandfall - gut wer einen Plan hat!

Gut, wer rechtzeitig durch den Rauchwarnmelder gewarnt wird. Aber dann braucht es einen Plan. Während für alle Arbeitsstätten derartige Vorbereitungen gesetzlich geregelt und durch den Arbeitgeber zu treffen sind, gilt für den privaten Bereich der Wohnung die Eigenverantwortung.


Was tun wenn der Rauchmelder piept?

Zunächst sollten alle in der Wohnung die Warntöne des Rauchwarnmelders kennen und unterscheiden können. Es gibt

  • den Warnton, der auf eine nachlassende Batterieleistungsfähigkeit hinweist.
  • den Testton, der bei Auslösung der Prüftaste ertönt.
    Diese Prüftaste sollten Sie mindestens einmal im Jahr betätigen, um die Funktionsfähigkeit des/der Rauchwarnmelder zu testen. 
  • den Alarmton, der auf delektierten Brandrauch hinweist.


Mit Ertönen des Alarmtons des Rauchwarnmelders sollten dann vorbereitete Handlungen ablaufen:

  • Erkundung
    Natürlich will man wissen was los ist, welcher Rauchwarnmelder hat ausgelöst und warum. Gegebenenfalls ist es ein Täuschungsalarm, weil z.B. Staub, Wasserdampf oder Küchendämpfe den Melder ausgelöst haben. Ein Druck auf die Taste am Rauchwarnmelder beendet dann zunächst den Alarm und gibt Gelegenheit den Grund für die Auslösung zu beseitigen. Die eigene Erkundung sollte aber dann enden, wenn eine deutliche Verrauchung  oder sogar Feuerschein wahrnehmbar ist. Rauch und Feuer breiten sich in den heutigen kunststoffhaltigen Wohnungseinrichtungen rasend schnell aus. Im Mittel braucht es heute etwa 2 bis 5 Minuten, bis nach der ersten Entzündung ein Wohnzimmer im Vollbrand steht.
  • Löschversuch
    Ob ein Löschversuch Sinn macht, können nur Sie selbst lageabhängig entscheiden. Es hängt davon ab, was brennt und wie weit der Brand schon fortgeschritten ist. Steht Ihnen überhaupt ein funktionsfähiges Löschgerät zur Verfügung (siehe Artikel Feuerlöscher in Haushalten)? Welche Erfahrung im Umgang haben Sie damit? Können Sie die Risiken richtig einschätzen und die Brandbekämpfung ohne Eigengefährdung erfolgreich durchführen? Brandverletzungen gehören zu den schlimmsten Verletzungen, die Sie sich zufügen können. Einmal verbrannte Hautbereiche bleiben für den Rest Ihres Lebens entstellt.
    Im Zweifel heisst hier die Devise: Rückzug und Evakuierung!
  • Warnung und Evakuierung, Sammelpunkt
    Sind mehrere Menschen in der Wohnung, sollten alle anderen den Weg in Richtung Sicherheit antreten.  Haben auch die Kinder das Alarmsignal gehört und befinden sich am vorher vereinbarten Sammelpunkt?
    An Ihrem vereinbarten Sammelpunkt, vorzugsweise an der Wohnungstür, sollten dann auch alle Dinge erreichbar sein, die Sie benötigen. Das Telefon für den Notruf, die Wohnungs- und Haustürschlüssel, sowie ggf. Jacke, Schuhe etc.
    Ein griffbereiter und gepackter Notfallrucksack hilft jetzt ebenfalls sehr.
  • Wohnung verlassen
    Wenn Ihre Erkundung ergeben hat, dass es richtig brennt, Ihr Löschversuch zu gefährlich oder nicht ausreichend erfolgreich war, verlassen Sie die Wohnung und ziehen die Wohnungstür hinter sich zu. So kann der Rauch aus Ihrer Wohnung nicht in das Treppenhaus eindringen und das Treppenhaus bleibt passierbar. Wenn Sie Ihre Schlüssel nicht für die Hauseingangstür brauchen, stecken Sie Ihren Wohnungsschlüssel von Außen in die Wohnungstür. So kann die Feuerwehr später Ihre Wohnungstür leichter öffnen und zur Brandbekämpfung vorgehen. 
    In diesem
    Video sehen Sie, was passiert, wenn die Wohnungstür offen bleibt.
  • Notruf 112, Nachbarn warnen, Feuerwehr einweisen
    Es ist trivial, aber die Feuerwehr kommt nur, wenn Sie auch alarmiert wird. Der Rauchwarnmelder hat keine Verbindung mit der Feuerwehrleitstelle. Es muss jemand anrufen. Je eher Sie das tun, desto schneller trifft die Feuerwehr dann auch ein.

    Wohnen Sie in einem Haus mit mehreren Wohnungen, warnen Sie auch Ihre Nachbarn im Haus. Verlassen Sie das Haus und warten Sie das Eintreffen der Feuerwehr ab. Informieren Sie den Einsatzleiter der Feuerwehr, meist an einer Weste erkennbar, über die Lage (Was brennt wo, wie kommt man dort hin, sind Menschen im Haus, wenn ja wo und wie viele).

3. Wartung

Rauchwarnmelder sind an sich sehr pflegeleichte Geräte. Aber auch diese Geräte brauchen mindestens einmal jährlich ein wenig Aufmerksamkeit


Wer ist dafür zuständig?

Hier kommt es darauf an, wer für die Wartung zuständig ist. Dies können der Eigentümer, die Hausverwaltung im Auftrag des Eigentümers oder der Mieter selbst sein. Die meisten Landesbauordnungen lassen diesen Punkt offen, so dass er z.B. über den Mietvertrag geregelt werden kann.

Umfang der Wartung

Rauchwarnmelder funktionieren auf der Grundlage optischer Wirkprinzipien. Ihr größter Feind sind daher Staub oder andere eindringende Fremdkörper, sowie schlampige Renovierungs- und Malermaßnahmen. Schauen Sie in die Bedienungsanleitung des Rauchwarnmelders. Hier finden Sie die notwendigen Maßnahmen. In der Regel geht es darum, 

  • dass die Lufteinlassschlitze nicht zugemalert oder zugeklebt sind und das Gerät keine sichtbaren Beschädigungen aufweist,
  • dass der Rauchwarnmelder nicht durch neue Möbelteile, Abdeckungen, Raumausschmückungen so verdeckt wurde, dass er nicht mehr genügend Luftfreiraum hat.
  • dass die Batterie noch ausreichende Leistungsfähigkeit besitzt. Dies kann man durch den Testton feststellen, der bei Betätigen der Prüftaste  ertönt. Auch bei Rauchwarnmelder mit einer langjährig haltbaren Batterie sollte das geschehen. 
  • dass die Gerätelebenszeit noch nicht abgelaufen ist. Nichts hält ewig und mit der Zeit verdrecken auch die Rauchwarnmelder in der saubersten Wohnung. Spätestens nach 10 Jahren sollten Sie jeden Rauchwarnmelder austauschen. Einige Geräte haben auch Herstellerseitig ein Ablaufdatum.


Dokumentation

Insbesondere wenn Sie für die Wartung verantwortlich sind, sollten Sie sich eine schriftliche Notiz mit Datum und kurzer Beschreibung der durchgeführten Wartung anlegen. Nach einem Brandfall können Sie so nachweisen, dass Sie die Wartungen regelmässig durchgeführt haben.

Wir stellen Ihnen hierfür eine editierbare Vorlage bereit.

4. Beschaffungshilfe

Wie schon erwähnt, können Sie sich bei der Beschaffung an der Norm DIN EN 14604 und dem Qualitätssiegel „Q“ orientieren. Von der Stiftung Warentest  gibt es in der Ausgabe 1/2021 einen Test zu Rauchwarnmeldern. 

Aus unserer Sicht sollten Sie bei der Beschaffung folgende Aspekte beachten.  

  • Rauchwarnmelder mit einer Langzeitbatterie bevorzugen.
    Das erspart Ihnen den jährlichen Wechsel der Batterie und ist am Ende meist auch noch preiswerter.
  • Grosse Prüftaste
    Die meisten Menschen reichen mit Ihren Händen in der Regel nicht bis zur Decke. Hat der Rauchwarnmelder dann einmal ausgelöst oder Sie wollen einen Funktionstest durchführen, ist es mit einem Besenstiel oder einer ähnlichen Stange einfacher möglich eine große Prüftaste zu betätigen, anstatt eine Leiter zu holen oder gar auf einen Stuhl zu klettern. Bei einigen Meldern ist das gesamte Gehäuse als Prüftaste ausgeführt.
  • Menschen mit eingeschränkten Sinnesorganen
    Auch für Menschen mit einem eingeschränkten Hörvermögen gibt es Lösungen. 
  • Funkvernetzung
    In größeren Wohnungen oder Einfamilienhäusern ist es ggf. von Vorteil die Melder miteinander zu vernetzten, weil z.B. das akustische Signal vom Melder im Keller in dem Geschoss mit dem Schlafbereich nicht ausreichend wahrgenommen werden kann. In diesem Fall gibt der auslösende Melder den Alarm über Funk an alle anderen funkvernetzten Melder weiter, die dann ebenfalls Alarm geben.
     

Je nach Hersteller gibt es noch zahlreiche weitere Optionen. Wer möchte kann seine Rauchwarnmelder mit seinem  Smart-Home verknüpfen oder die Melder über eine Smartphone-App überwachen.  

Kombination von Möglichkeiten
Da die Ausstattung eines Einfamilienhauses mit funkvernetzten Meldern mit Langzeitbatterie schon spürbare Kosten erzeugt, lassen sich auch Kombinationen aus funkvernetzten und nicht-funkvernetzten Meldern bilden. Eine Möglichkeit wäre die Positionierung von funkvernetzten Meldern in allen Etagen, vom Keller bis in das Dachgeschoss, so dass die Fluchtwege der angrenzenden Räume komplett überwacht sind. In den restlichen mit Meldern zu überwachenden Zimmern kommen nicht-funkvernetzte Melder zum Einsatz.
Würde nun beispielsweise ein Brand im Keller ausbrechen und Rauch in den Kellerflur gelangen, wird dieser durch den dortigen Melder im Kellerflur detektiert und auf allen anderen Etagen beginnen die vernetzten Melder in den Fluren Alarm zu schlagen. Voraussetzung für eine derartige Lösung ist, dass der Melder im Flur vor dem Schlafzimmer gut zu hören ist. Damit erreicht man gerade in der kostenintensiven Erstbeschaffung eine gute Lösung. 

Werden nun noch Melder beschafft, bei denen ein Funkmodul optional nachrüstbar ist, kann dann sukzessive nachgerüstet werden, wenn es die eigene Finanzlage wieder erlaubt.

Amazon-Partnerprogramm

Die Darstellung der Geräte geschieht hier mit Hilfe des Amazon-Partnerprogramms über sogenannte Affiliate-Links. Wenn Sie auf einen dieser Links klicken, führt Sie das zur Amazon-Webseite. Kaufen Sie dann dort diesen Artikel, erhält die INURI eine kleine Provision, ohne das sich der Kaufpreis für Sie dadurch erhöht. Wir erfahren auch nicht ob und was Sie dort kaufen.

Rauchwarnmelder als Einzelmelder (Werbung)

Rauchwarnmelder als Einzelmelder mit „lebenslanger“ Batterie


Rauchwarnmelder mit  Funkvernetzung (Werbung)

Rauchwarnmelder funkvernetzt mit „lebenslanger“ Batterie.


Als Melder mit Funkmodul (komplett)


Melder und optional nachrüstbares Funkmodul


Montagehilfe für Rauchwarnmelder (Werbung)

Klebebands mit Magnethalter für die Deckenmontage ohne Löcher


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