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Juni 2023, Dr. Matthias Münch
Obwohl in allen Bundesländern in Deutschland die Landesbauordnungen mittlerweile eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern auch in Bestandsgebäuden vorsehen, finden sich immer noch Wohnungen und Einfamilienhäuser, in denen die Geräte nicht verbaut sind.
Dabei sind viele der ursprünglichen Unwägbarkeiten längst geklärt worden. Die europäische Bauproduktnorm DIN EN 14604 zertifiziert die Geräte für die Verwendung in Wohnungen. Alle derartigen Geräte erfüllen damit die technischen Mindestanforderungen. Zusätzlich kann man sich seit 2012 an dem freiwilligen Qualitätssiegel „Q“ orientieren. Hier werden ergänzende Anforderungen an die Langlebigkeit, die elektromagnetische Abschirmung, die Klimabeständigkeit usw. gestellt und auch abgeprüft. Die technischen Details sind in der vfdb-Richtlinie vfdb 14-01 beschrieben.
Das Qualitätssiegel „Q“ ist eine eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V.
Somit ist die Geräteauswahl recht einfach geworden. Ergänzende Spezialausstattungen für hör- und/oder sehgeschädigte Menschen sind ebenfalls am Markt verfügbar.
Die Montage und Wartung der Geräte ist in den meisten Fällen ebenfalls sehr einfach. Es müssen nur einige Montageregeln der Gebrauchsanleitung beachtet werden. Wer sich das selbst nicht zutraut, kann sich an einen Dienstleister wenden. Einige Hersteller haben hieraus ein Geschäftsmodell gemacht und verlangen die Zertifizierung des Monteurs nach DIN 14676 in ihren Bedienungsanleitungen. Rechtsverbindlich ist das unserer Ansicht nach nicht. Daher empfehlen wir hier auch nur Modelle von Herstellern, die derartige Verknüpfungen nicht herstellen.
1. Worin besteht die Gefahr?
Brandrauch ist die häufigste Todesursache bei Bränden. Schon bei sehr kleinen Brandereignissen können schnell größere Mengen giftigen Brandrauchs entstehen. Dieser Brandrauch breitet sich dann schnell in der Wohnung aus. Rauchwarnmelder können rechtzeitig Alarm geben, um Bewohner vor dem gefährlichen Rauch zu warnen, selbst wenn sie schlafen oder sich in einem anderen Raum befinden.
Das Problem ist, dass wir im Schlaf unseren Geruchssinn quasi „ausschalten“. Der Rauchwarnmelder detektiert die mit dem Brandrauch aufsteigenden feinsten Partikel in einer optischen Messkammer und gibt Alarm. Dies verschafft den Bewohnern mehr Zeit die Wohnung zu verlassen, bzw. sich in Sicherheit zu bringen. Der Rauchwarnmelder hat also zuallererst die Aufgabe uns im Schlaf vor einem Brand zu warnen. Das ist der Grund, weswegen die Geräte in alle Aufenthaltsräume gehören, in denen Menschen schlafen.
Entsteht der Brand nicht im eigenen Schlafraum, sondern in einem anderen Bereich der Wohnung, löst der Melder im Schlafzimmer aber erst aus, wenn der Rauch sich bis hierhin ausgebreitet hat. Die Warnung erfolgt somit möglicherweise zu spät. Ein verqualmter Flur oder Treppenraum stellt dann schnell ein unüberwindliches Hindernis dar. Aus diesem Grund sehen zahlreiche Landesbauordnungen auch die Montage von Rauchwarnmeldern in den Fluren vor. Wer beispielsweise im Obergeschoss schläft, sollte seinen Fluchtweg im Erdgeschoss überwachen, will er nicht von einem beginnenden Feuer im Erdgeschoss eingeschlossen werden. Auch die Überwachung von Kinderzimmern mit einem Rauchwarnmelder hat schon das eine oder andere Leben gerettet. Aber Obacht, gerade kleine Kinder können das für Erwachsene nervtötende Piepen im Schlaf gut ausblenden.
Verrauchter Fluchtweg im Erdgeschoss
An dieser Stelle sei auch auf unseren Artikel „Brandrisiken in Privathaushalten“ hingewiesen, in dem die häufigsten Brandursachen in Wohnungen vorgestellt werden. So können diese Geräte auch helfen potentielle Brandrisiken wie Kühl- und Gefriergeräte oder Ladeorte von Handy, Tablett oder Notebook zu überwachen.
Ein Problem sind gegenwärtig noch die Küchen. Obwohl hier zahlreiche potentielle Brandverursacher stehen, lassen sich Küchen mit optischen Rauchwarnmeldern leider nicht richtig überwachen. Der hier produzierte Wasserdampf kann beim optischen Rauchwarnmelder einen Täuschungsalarm auslösen. Hier ist dann ggf. der Melder im Flur vor der Küche eine geeignete Möglichkeit.
2. Der Brandfall - gut wer einen Plan hat!
Gut, wer rechtzeitig durch den Rauchwarnmelder gewarnt wird. Aber dann braucht es einen Plan. Während für alle Arbeitsstätten derartige Vorbereitungen gesetzlich geregelt und durch den Arbeitgeber zu treffen sind, gilt für den privaten Bereich der Wohnung die Eigenverantwortung.
Zunächst sollten alle in der Wohnung die Warntöne des Rauchwarnmelders kennen und unterscheiden können. Es gibt
Mit Ertönen des Alarmtons des Rauchwarnmelders sollten dann vorbereitete Handlungen ablaufen:
3. Wartung
Rauchwarnmelder sind an sich sehr pflegeleichte Geräte. Aber auch diese Geräte brauchen mindestens einmal jährlich ein wenig Aufmerksamkeit
Wer ist dafür zuständig?
Hier kommt es darauf an, wer für die Wartung zuständig ist. Dies können der Eigentümer, die Hausverwaltung im Auftrag des Eigentümers oder der Mieter selbst sein. Die meisten Landesbauordnungen lassen diesen Punkt offen, so dass er z.B. über den Mietvertrag geregelt werden kann.
Umfang der Wartung
Rauchwarnmelder funktionieren auf der Grundlage optischer Wirkprinzipien. Ihr größter Feind sind daher Staub oder andere eindringende Fremdkörper, sowie schlampige Renovierungs- und Malermaßnahmen. Schauen Sie in die Bedienungsanleitung des Rauchwarnmelders. Hier finden Sie die notwendigen Maßnahmen. In der Regel geht es darum,
Dokumentation
Insbesondere wenn Sie für die Wartung verantwortlich sind, sollten Sie sich eine schriftliche Notiz mit Datum und kurzer Beschreibung der durchgeführten Wartung anlegen. Nach einem Brandfall können Sie so nachweisen, dass Sie die Wartungen regelmässig durchgeführt haben.
Wir stellen Ihnen hierfür eine editierbare Vorlage bereit.
4. Beschaffungshilfe
Wie schon erwähnt, können Sie sich bei der Beschaffung an der Norm DIN EN 14604 und dem Qualitätssiegel „Q“ orientieren. Von der Stiftung Warentest gibt es in der Ausgabe 1/2021 einen Test zu Rauchwarnmeldern.
Aus unserer Sicht sollten Sie bei der Beschaffung folgende Aspekte beachten.
Je nach Hersteller gibt es noch zahlreiche weitere Optionen. Wer möchte kann seine Rauchwarnmelder mit seinem Smart-Home verknüpfen oder die Melder über eine Smartphone-App überwachen.
Kombination von Möglichkeiten
Da die Ausstattung eines Einfamilienhauses mit funkvernetzten Meldern mit Langzeitbatterie schon spürbare Kosten erzeugt, lassen sich auch Kombinationen aus funkvernetzten und nicht-funkvernetzten Meldern bilden. Eine Möglichkeit wäre die Positionierung von funkvernetzten Meldern in allen Etagen, vom Keller bis in das Dachgeschoss, so dass die Fluchtwege der angrenzenden Räume komplett überwacht sind. In den restlichen mit Meldern zu überwachenden Zimmern kommen nicht-funkvernetzte Melder zum Einsatz.
Würde nun beispielsweise ein Brand im Keller ausbrechen und Rauch in den Kellerflur gelangen, wird dieser durch den dortigen Melder im Kellerflur detektiert und auf allen anderen Etagen beginnen die vernetzten Melder in den Fluren Alarm zu schlagen. Voraussetzung für eine derartige Lösung ist, dass der Melder im Flur vor dem Schlafzimmer gut zu hören ist. Damit erreicht man gerade in der kostenintensiven Erstbeschaffung eine gute Lösung.
Werden nun noch Melder beschafft, bei denen ein Funkmodul optional nachrüstbar ist, kann dann sukzessive nachgerüstet werden, wenn es die eigene Finanzlage wieder erlaubt.
Amazon-Partnerprogramm
Die Darstellung der Geräte geschieht hier mit Hilfe des Amazon-Partnerprogramms über sogenannte Affiliate-Links. Diese bebilderten Werbeanzeigen bieten eine einfache Möglichkeit, einen Überblick über Rauchwarnmelder mit passenden Eigenschaften mit stets aktuellen Preisen zu geben.
Wenn Sie auf einen dieser Links (Text+Bild) klicken, führt Sie das zur Amazon-Webseite. Kaufen Sie dann dort diesen Artikel, erhält die INURI eine kleine Provision, ohne das sich der Kaufpreis für Sie dadurch erhöht. Wir erfahren auch nicht ob und was Sie dort kaufen.
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